Arbeitsrecht und was dazugehört:

Vertragsgestaltung
Kann der Arbeitsvertrag (hierzu gehört auch der Dienstvertrag des leitenden Angestellten, Geschäftsführers oder Vorstands) ohne Bedenken unterzeichnet werden; welche Bedeutung haben einzelne Regelungen; können Änderungswünsche durchgesetzt werden; worüber muss Auskunft erteilt werden; was ist üblich?

Die vorbeugende Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen/ Dienstverträgen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung; es ist günstiger, schon im Vorfeld mögliche Probleme zu erkennen und zu beseitigen, als später in unerfreuliche Auseinandersetzungen zu geraten.


Zeugnis
Was tun, wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen entspricht oder " undurchsichtig " formuliert ist?


Zahlungsansprüche/ Firmen-PKW zur Privatnutzung
Sind Zahlungsansprüche richtig berechnet (z. B. das laufende Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Krankengeld, Prämien, Provisionen, und Karenzentschädigungen aus Wettbewerbsvereinbarungen)? Sind Kürzungen zulässig; besteht ein Anspruch auf Erhöhungen?
Kann das Firmenfahrzeug entzogen werden?


Abmahnung, Mobbing/ Bossing, Diskriminierung
Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung, Mobbing oder Bossing, wie gegen Diskriminierung?


Kündigung
Welche Möglichkeiten gibt es im Vorfeld bei angedrohter Kündigung? Was ist zu tun nach ausgesprochenen Kündigungen; Klage beim Arbeitsgericht, Verhandeln mit dem Arbeitgeber; einvernehmliche Lösung (Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag); Kampf um den Arbeitsplatz; Freistellung von der Arbeit, Hausverbot; Outplacement - Vereinbarungen; Eintritt in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft; was tun bei bevorstehender oder schon eingetretener Insolvenz des Arbeitgebers; Schutz vor Rechtsverlusten; Inanspruchnahme von Insolvenzgeld; wie viel Arbeitslosengeld ist zu erwarten?

Alle Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigungen oder Aufhebungsvertrag müssen nicht nur unter rechtlichen, sondern auch unter taktischen und Zweckmäßigkeits-Gesichtspunkten herausgearbeitet und gelöst werden.


Betriebsübergang
Der bisherige Arbeitgeber überträgt seinen Betrieb ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen; ein Teil des Unternehmens wird rechtlich verselbstständigt (Outsourcing). Was geschieht mit dem Arbeitsverhältnis; was ist zu tun?


Elternzeit, Teilzeit, Befristung
Wie kann die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) gestaltet werden (Vater, Mutter, beide Eltern, Unterbrechungen usw.)?

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, als Schwerbehinderter oder ohne besondere Voraussetzungen?


Ist eine Befristungsvereinbarung wirksam?


Verfahren bei Integrationsamt/ Arbeitsagentur im Falle von Schwerbehinderung
-    auf Anerkennung als Schwerbehinderter
-    Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit
     (frühzeitige Antragsstellung erforderlich!)


Urlaub, Freizeitansprüche
Wie werden Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche berechnet; Urlaub immer im April und November oder auch in den Schulferien?


Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten
Rechtsanwalt Schulze-Allen hat auch die Qualifikation zum Fachanwalt für Familienrecht erworben und hält diese durch regelmäßige Fortbildung aufrecht. Dies geschieht vornehmlich deshalb, um bei arbeitsrechtlichen Problemfällen auch die familienrechtlichen Konsequenzen zuverlässig übersehen und berücksichtigen zu können, z. B. bei der Frage, wie sich ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag auf Unterhaltspflichten, Zugewinnausgleichsansprüche und im Versorgungsausgleich (insbesondere bei Ansprüchen auf Betriebsrente) auswirken kann. Es ist sicher wichtig, vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Aufgabe des Arbeitsplatzes zu wissen, ob Unterhaltsberechtigte (getrennt lebende oder geschiedene) Ehegatten- oder Kindesunterhalt in bisheriger Höhe weiterverlangen können, obwohl Sie nur noch Arbeitslosengeld beziehen; wissen sollten Sie auch, ob die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Abfindung unmittelbar oder auf Umwegen teilweise dem anderen Ehegatten zufließt.
Es kann auch klüger sein, eine Abfindung nicht im Wege der Barzahlung zu erhalten, sondern für Zwecke der Altersversorgung anzulegen
sowohl
-    unter Unterhaltsaspekten (Anrechnung bei Unterhalt vermeiden),
-    unter gemischt unterhalts- und sozialrechtlichen Aspekten (Anrechnung bei Sozialamts-Forderungen
      vermeiden, wenn ein Angehöriger Sozialgeld bezieht),
-    unter dem Gesichtspunkt Arbeitslosengeld II (Anrechnung als verwertbares Vermögen vermeiden).

Und - vor allem - gilt es, Verträge mit dem Arbeitgeber so zu gestalten, dass
-    der eingesetzte Geldbetrag nicht im wesentlichen an das Finanzamt abzuführen ist,
-    die Arbeitsagentur nicht Sperrzeiten, Ruhenszeiten, Verkürzung der Anspruchsdauer und ähnliches
      verhängt.

Zu den Kosten einer Beratung und Vertretung blättern Sie bitte auf die Seite Gebühren.