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Arbeitsrecht

 

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Führungspersonal bei

 

-           Kündigungsschutz

-           Arbeitsverträgen

-           Zahlungsansprüchen

-           Zeugnissen

-           Betriebsrenten

-           Abmahnungen

 

Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei

 

-           Betriebsvereinbarungen

-           Beschlussverfahren

-           Interessenausgleich und Sozialplänen

-           Einigungsstellen

 

sowie Seminare und Schulungen für Betriebsräte und sonstige Beschäftigte.

 

--> Im Einzelnen:


Vertragsgestaltung

Kann der Arbeitsvertrag (hierzu gehört auch der Dienstvertrag des leitenden Angestellten, Geschäftsführers oder Vorstands) ohne Bedenken unterzeichnet werden?

Welche Bedeutung haben einzelne Regelungen?

Können Änderungswünsche durchgesetzt werden?

Worüber muss Auskunft erteilt werden; was ist üblich?

Welche Regelungen sind üblich und bei welchen Vertragsregelungen geht eine Warnlampe an?

Die vorbeugende Beratung beim Abschluss von Arbeits-/ Dienstverträgen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung; es ist günstiger, schon im Vorfeld mögliche Probleme zu erkennen und zu beseitigen, als später in unerfreuliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu geraten.
 
Zeugnis
Was tun, wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen entspricht oder "undurchsichtig" und "zweideutig" formuliert ist?

Zahlungsansprüche/ Firmen-PKW zur Privatnutzung
Sind Zahlungsansprüche richtig berechnet (z. B. das laufende Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Krankengeld, Prämien, Provisionen, und Karenzentschädigungen aus Wettbewerbsvereinbarungen)?

Sind Kürzungen zulässig; besteht ein Anspruch auf Erhöhungen?
Kann das Firmenfahrzeug entzogen werden?

Abmahnung, Mobbing / Bossing, Diskriminierung
Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung, Mobbing oder Bossing, wie gegen Diskriminierung?

Kündigung / Aufhebungsvertrag
Welche Möglichkeiten gibt es im Vorfeld bei angedrohter Kündigung? Was ist zu tun nach ausgesprochenen Kündigungen; Klage beim Arbeitsgericht, Verhandeln mit dem Arbeitgeber; einvernehmliche Lösung (Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag); Kampf um den Arbeitsplatz; Freistellung von der Arbeit, Hausverbot; Outplacement - Vereinbarungen; Eintritt in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft; was tun bei bevorstehender oder schon eingetretener Insolvenz des Arbeitgebers; Schutz vor Rechtsverlusten; Inanspruchnahme von Insolvenzgeld; wie viel Arbeitslosengeld ist zu erwarten?
 

Rechtliche Konsequenzen einer Beendigung des Arbeitsvertrages (Sperrzeit, Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld, Rentenansprüche, steuerliche Optimierung von Abfindungen) müssen bedacht werden.


Alle Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigungen oder Aufhebungsvertrag müssen nicht nur unter rechtlichen, sondern auch unter taktischen und Zweckmäßigkeits-Gesichtspunkten herausgearbeitet und gelöst werden.

Betriebsübergang
Der bisherige Arbeitgeber überträgt seinen Betrieb ganz oder teilweise auf ein anderes Unternehmen; ein Teil des Unternehmens wird rechtlich verselbstständigt (Outsourcing). Was geschieht mit dem Arbeitsverhältnis; was ist zu tun?

Elternzeit, Teilzeit, Befristung
Wie kann die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) gestaltet werden (Vater, Mutter, beide Eltern, Unterbrechungen usw.)?

Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, als Schwerbehinderter oder ohne besondere Voraussetzungen?

Ist eine Befristungsvereinbarung wirksam?

Urlaub, Freizeitansprüche
Wie werden Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche berechnet; Urlaub immer im April und November oder auch in den Schulferien?

 

Für Schwerbehinderte
- Verfahren beim Versorgungsamt auf Anerkennung als Schwerbehinderter
- Verfahren bei der Agentur für Arbeit auf Gleichstellung
- Verfahren beim Integrationsamt, wenn der Arbeitgeber kündigen will
 
Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten
Bei arbeitsrechtlichen Problemfällen auch die familien- und sozialrechtlichen Konsequenzen
erkennen und berücksichtigen, z. B.
- wie wirkt sich ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag auf Unterhaltspflichten,
Zugewinnausgleichsansprüche und im Versorgungsausgleich (insbesondere bei Ansprüchen
auf Betriebsrente) aus?
- vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages klären, ob unterhaltsberechtigte (ge
trennt lebende oder geschiedene) Ehegatten und/oder Kinder Unterhalt in bisheriger
Höhe weiterverlangen können, obwohl Sie nur noch Arbeitslosengeld beziehen;
- wissen sollten Sie auch, ob eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Abfindung unmittelbar
oder auf Umwegen teilweise dem anderen Ehegatten zufließt.
Es kann klüger sein, sich eine Abfindung nicht auszahlen zu lassen, sondern sie für
Zwecke der Altersversorgung anzulegen, zB
- unter Unterhaltsaspekten (Anrechnung bei Unterhalt vermeiden),
- unter gemischt unterhalts- und sozialrechtlichen Aspekten (Anrechnung bei Sozialamts-
Forderungen vermeiden, wenn ein Angehöriger Sozialleistungen bezieht),
- unter dem Gesichtspunkt Arbeitslosengeld II (Anrechnung als verwertbares Vermögen
vermeiden).

 
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