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Arbeitsrecht und was dazugehört:
Vertragsgestaltung Kann der Arbeitsvertrag (hierzu gehört auch der Dienstvertrag des
leitenden Angestellten, Geschäftsführers oder Vorstands) ohne
Bedenken unterzeichnet werden; welche Bedeutung haben einzelne
Regelungen; können Änderungswünsche durchgesetzt werden; worüber
muss Auskunft erteilt werden; was ist üblich?
Die vorbeugende Beratung beim Abschluss von
Arbeitsverträgen/ Dienstverträgen gewinnt mehr und mehr an Bedeutung;
es ist günstiger, schon im Vorfeld mögliche Probleme zu erkennen und
zu beseitigen, als später in unerfreuliche Auseinandersetzungen zu
geraten.
Zeugnis Was tun, wenn das Arbeitszeugnis nicht den Erwartungen entspricht
oder " undurchsichtig " formuliert ist?
Zahlungsansprüche/ Firmen-PKW zur Privatnutzung Sind Zahlungsansprüche richtig berechnet (z. B. das laufende
Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld, Krankengeld, Prämien, Provisionen, und
Karenzentschädigungen aus Wettbewerbsvereinbarungen)? Sind Kürzungen
zulässig; besteht ein Anspruch auf Erhöhungen? Kann das Firmenfahrzeug entzogen werden?
Abmahnung, Mobbing/ Bossing, Diskriminierung Wie wehre ich mich gegen eine unberechtigte Abmahnung, Mobbing
oder Bossing, wie gegen Diskriminierung?
Kündigung Welche Möglichkeiten gibt es im Vorfeld bei angedrohter Kündigung?
Was ist zu tun nach ausgesprochenen Kündigungen; Klage beim
Arbeitsgericht, Verhandeln mit dem Arbeitgeber; einvernehmliche
Lösung (Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag); Kampf um den
Arbeitsplatz; Freistellung von der Arbeit, Hausverbot;
Outplacement - Vereinbarungen; Eintritt in Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft;
was tun bei bevorstehender oder schon eingetretener Insolvenz des
Arbeitgebers; Schutz vor Rechtsverlusten; Inanspruchnahme von
Insolvenzgeld; wie viel Arbeitslosengeld ist zu erwarten?
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung eines
Arbeitsverhältnisses durch Kündigungen oder Aufhebungsvertrag müssen
nicht nur unter rechtlichen, sondern auch unter taktischen und
Zweckmäßigkeits-Gesichtspunkten herausgearbeitet und gelöst werden.
Betriebsübergang Der bisherige Arbeitgeber überträgt seinen Betrieb ganz oder
teilweise auf ein anderes Unternehmen; ein Teil des Unternehmens
wird rechtlich verselbstständigt (Outsourcing). Was geschieht mit dem Arbeitsverhältnis; was ist zu tun?
Elternzeit, Teilzeit, Befristung Wie kann die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) gestaltet
werden (Vater, Mutter, beide Eltern, Unterbrechungen usw.)?
Anspruch auf
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit,
als Schwerbehinderter oder ohne besondere Voraussetzungen?
Ist eine Befristungsvereinbarung wirksam?
Verfahren bei Integrationsamt/ Arbeitsagentur im Falle von Schwerbehinderung - auf Anerkennung als Schwerbehinderter - Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit (frühzeitige Antragsstellung erforderlich!)
Urlaub, Freizeitansprüche Wie werden Urlaubs- und Freizeitausgleichsansprüche berechnet; Urlaub
immer im April und November oder auch in den Schulferien?
Beziehungen zu anderen Rechtsgebieten Rechtsanwalt
Schulze-Allen hat auch die Qualifikation zum Fachanwalt für
Familienrecht erworben und hält diese durch regelmäßige Fortbildung aufrecht.
Dies geschieht vornehmlich deshalb, um bei arbeitsrechtlichen
Problemfällen auch die familienrechtlichen Konsequenzen zuverlässig
übersehen und berücksichtigen zu können, z. B. bei der Frage, wie
sich ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag auf
Unterhaltspflichten, Zugewinnausgleichsansprüche und im
Versorgungsausgleich (insbesondere bei Ansprüchen auf Betriebsrente)
auswirken kann. Es ist sicher wichtig, vor Abschluss eines
Aufhebungsvertrages mit Aufgabe des Arbeitsplatzes zu wissen, ob
Unterhaltsberechtigte (getrennt lebende oder geschiedene) Ehegatten-
oder Kindesunterhalt in bisheriger Höhe weiterverlangen können,
obwohl Sie nur noch Arbeitslosengeld beziehen; wissen sollten Sie
auch, ob die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Abfindung unmittelbar
oder auf Umwegen teilweise dem anderen Ehegatten zufließt. Es kann auch klüger sein, eine Abfindung nicht im Wege der
Barzahlung zu erhalten, sondern für Zwecke der Altersversorgung
anzulegen sowohl - unter Unterhaltsaspekten (Anrechnung bei Unterhalt vermeiden), - unter gemischt unterhalts- und sozialrechtlichen Aspekten
(Anrechnung bei Sozialamts-Forderungen
vermeiden, wenn ein
Angehöriger Sozialgeld bezieht), - unter dem Gesichtspunkt Arbeitslosengeld II (Anrechnung als
verwertbares Vermögen vermeiden).
Und - vor allem - gilt es, Verträge mit dem Arbeitgeber so zu
gestalten, dass - der eingesetzte Geldbetrag nicht im wesentlichen an das Finanzamt
abzuführen ist, - die Arbeitsagentur nicht Sperrzeiten, Ruhenszeiten, Verkürzung der
Anspruchsdauer und ähnliches
verhängt.
Zu den Kosten einer Beratung und Vertretung blättern Sie bitte auf
die Seite Gebühren.
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