Kanzlei für Arbeitsrecht

Wolfgang Schulze-Allen

Ostenhellweg 27-29

44135 Dortmund

Tel.:     0231 / 52 78 92

Fax:     0231 / 55 31 23

 

Sie können mir gerne eine Nachricht zukommen lassen. Bitte beachten Sie jedoch Folgendes:

 

Aufträge zur Übernahme eines Mandats oder Informationen, die für ein laufendes Mandat von Bedeutung sind, können Sie nur dann als übermittelt behandeln, wenn Sie von uns eine ausdrückliche Empfangsbestätigung erhalten haben! Eine Haftung für die ordnungsgemäße Übermittlung Ihrer Nachricht an uns können wir wegen der technisch nicht auszuschließenden Fehler nicht übernehmen.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass eine vertrauliche Übermittlung im Internet nicht gewährleistet ist.

 

E-Mail: arbeitsrecht@schulze-allen.de

 

 

Impressum

 

Information gemäß EU-Recht und DL-InfoV:

 

Rechtsanwalt Schulze-Allen ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
 

 

Zuständige Rechtsanwaltskammer:
 

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon:   02381/ 98 50-00
Telefax:   02381/ 98 50-50
E-Mail:             info@rak-hamm.de
Homepage:     www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
 

Die anwaltliche Tätigkeit unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
 

-      Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),

-      Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),

-      Fachanwaltsordnung (FAO),

-      Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),

    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 

Die berufsrechtlichen Regelungen können auch über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

 

 

Berufshaftpflichtversicherung:

 

Rechtsanwalt Schulze-Allen unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte.
Versicherungsgesellschaft ist die Victoria Versicherung AG, Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).