Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich
Führungspersonal bei
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Kündigungsschutz
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Arbeitsverträgen
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Zahlungsansprüchen
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Zeugnissen
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Betriebsrenten
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Abmahnungen
Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei
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Betriebsvereinbarungen
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Beschlussverfahren
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Interessenausgleich und Sozialplänen
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Einigungsstellen
sowie Seminare und Schulungen
für Betriebsräte und sonstige
Beschäftigte.
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I m Einzelnen:
Vertragsgestaltung
Kann der Arbeitsvertrag (hierzu gehört auch
der Dienstvertrag des leitenden Angestellten,
Geschäftsführers oder Vorstands) ohne Bedenken
unterzeichnet werden?
Welche Bedeutung haben einzelne
Regelungen?
K önnen
Änderungswünsche durchgesetzt werden?
Worüber muss
Auskunft erteilt werden; was ist üblich?
Welche Regelungen sind
üblich und bei welchen Vertragsregelungen geht eine
Warnlampe an?
Die vorbeugende Beratung beim Abschluss von
Arbeits-/ Dienstverträgen gewinnt mehr und mehr an
Bedeutung; es ist günstiger, schon im Vorfeld mögliche
Probleme zu erkennen und zu beseitigen, als später in
unerfreuliche Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu geraten.
Zeugnis Was tun, wenn das Arbeitszeugnis nicht
den Erwartungen entspricht oder "undurchsichtig" und
"zweideutig" formuliert ist?
Zahlungsansprüche/ Firmen-PKW
zur Privatnutzung Sind Zahlungsansprüche
richtig
berechnet (z. B. das laufende Entgelt, Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Krankengeld,
Prämien, Provisionen, und Karenzentschädigungen aus
Wettbewerbsvereinbarungen)?
Sind Kürzungen zulässig; besteht
ein Anspruch auf Erhöhungen? Kann das
Firmenfahrzeug
entzogen werden?
Abmahnung, Mobbing / Bossing,
Diskriminierung Wie wehre ich mich gegen eine
unberechtigte Abmahnung, Mobbing oder Bossing, wie gegen
Diskriminierung?
Kündigung / Aufhebungsvertrag
Welche Möglichkeiten gibt es im Vorfeld bei angedrohter
Kündigung? Was ist zu tun nach ausgesprochenen Kündigungen;
Klage beim Arbeitsgericht, Verhandeln mit dem Arbeitgeber;
einvernehmliche Lösung (Aufhebungsvertrag,
Abwicklungsvertrag); Kampf um den Arbeitsplatz;
Freistellung
von der Arbeit, Hausverbot; Outplacement - Vereinbarungen;
Eintritt in Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft;
was tun bei bevorstehender oder schon eingetretener
Insolvenz des Arbeitgebers; Schutz vor Rechtsverlusten;
Inanspruchnahme von Insolvenzgeld; wie viel
Arbeitslosengeld
ist zu erwarten?
Rechtliche
Konsequenzen einer Beendigung des Arbeitsvertrages (Sperrzeit,
Ruhenszeiten beim Arbeitslosengeld, Rentenansprüche,
steuerliche Optimierung von Abfindungen) müssen
bedacht werden.
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Auflösung eines
Arbeitsverhältnisses durch Kündigungen oder
Aufhebungsvertrag müssen nicht nur unter rechtlichen,
sondern auch unter taktischen und
Zweckmäßigkeits-Gesichtspunkten herausgearbeitet und gelöst
werden.
Betriebsübergang Der bisherige
Arbeitgeber überträgt seinen Betrieb ganz oder teilweise auf
ein anderes Unternehmen; ein Teil des Unternehmens wird
rechtlich verselbstständigt (Outsourcing). Was geschieht mit
dem Arbeitsverhältnis; was ist zu tun?
Elternzeit, Teilzeit, Befristung Wie kann die
Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) gestaltet werden
(Vater, Mutter, beide Eltern, Unterbrechungen usw.)?
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der
Elternzeit, als Schwerbehinderter oder ohne besondere
Voraussetzungen?
Ist eine Befristungsvereinbarung wirksam?
Urlaub, Freizeitansprüche Wie werden Urlaubs- und
Freizeitausgleichsansprüche berechnet; Urlaub immer im April
und November oder auch in den Schulferien?
Für Schwerbehinderte
- Verfahren beim Versorgungsamt auf Anerkennung als
Schwerbehinderter - Verfahren bei der Agentur für Arbeit
auf Gleichstellung - Verfahren beim Integrationsamt, wenn
der Arbeitgeber kündigen will
Beziehungen zu anderen
Rechtsgebieten Bei arbeitsrechtlichen
Problemfällen auch die familien- und sozialrechtlichen
Konsequenzen erkennen und berücksichtigen, z. B. - wie
wirkt sich ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag auf
Unterhaltspflichten, Zugewinnausgleichsansprüche und im
Versorgungsausgleich (insbesondere bei Ansprüchen auf
Betriebsrente) aus? - vor Abschluss eines
Aufhebungsvertrages klären, ob unterhaltsberechtigte (ge
trennt lebende oder geschiedene) Ehegatten und/oder Kinder
Unterhalt in bisheriger Höhe weiterverlangen können,
obwohl Sie nur noch Arbeitslosengeld beziehen; - wissen
sollten Sie auch, ob eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte
Abfindung unmittelbar oder auf Umwegen teilweise dem
anderen Ehegatten zufließt. Es kann klüger sein, sich
eine Abfindung nicht auszahlen zu lassen, sondern sie für
Zwecke der Altersversorgung anzulegen, zB - unter
Unterhaltsaspekten (Anrechnung bei Unterhalt vermeiden),
- unter gemischt unterhalts- und sozialrechtlichen Aspekten
(Anrechnung bei Sozialamts- Forderungen vermeiden, wenn
ein Angehöriger Sozialleistungen bezieht), - unter dem
Gesichtspunkt Arbeitslosengeld II (Anrechnung als
verwertbares Vermögen vermeiden).
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