Zur Tätigkeit:

Rechtsanwalt Schulze-Allen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat sich in der anwaltlichen Tätigkeit auf das Arbeitsrecht in seinen verschiedenen Ausprägungen spezialisiert, insbesondere


Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Führungspersonal bei

 

-           Kündigungsschutz

-           Arbeitsverträgen

-           Zahlungsansprüchen

-           Zeugnissen

-           Betriebsrenten

-           Abmahnungen

 

 

Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Personalräten sowie Mitarbeitervertretungen bei

 

-           Betriebs- (Dienst-)Vereinbarungen

-           Beschlussverfahren

-           Interessenausgleich und Sozialplänen

-           Einigungsstellen

 

sowie Seminare und Schulungen für Betriebsräte, Personalräte, MAV´s und sonstige Beschäftigte.

 

Gerichtliche Vertretung bei allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, und dem Bundesarbeitsgericht, sowie bei Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

 

Zusammenarbeit mit Gewerkschaften, wo dies in Betracht kommt.